Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten zu oft gestellte Fragen, nach Themen gruppiert.


Fortbildungen
Es werden sämtliche Seminare angerechnet, die von der GNPÖ, der GNP (Deutschland) und der SVNR (Schweiz) als akkreditierte neuropsychologische Fortbildungen ausgeschrieben und für die jeweiligen länderspezifischen Curricula anerkannt werden. Andere Fortbildungen werden generell nicht für das Curriculum angerechnet.

Wenn TeilnehmerIn > als 85% der UE anwesend war.

Ja, selbstverständlich.

Mitgliedschaft

Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, verschicken wir keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag.

Da der Verein kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetz ist besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommensteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung ist ausreichend.

Nein, Sie erhalten am Beginn eines neuen Jahres (bis spät. März) eine E-Mail bzw. einen Brief mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten.

Supervision

Ja; Voraussetzungen sind allerdings, dass der AG-Leiter anwesend ist und die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind.

Zertifizierung

Zertifizierung zur Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen GNPÖ. (Zur Zertifizierungsseite)

Spätestens am 31.12.2012 (gültig ist der Poststempel) müssen die vollständigen Unterlagen an das GNPÖ Büro in Wien abgeschickt werden. Für den Fall, dass dann noch wesentliche Teile fehlen oder der Antrag in zentralen Punkten unvollständig ist, ist eine Zertifizierung nach der alten Zertifizierungsordnung nicht mehr möglich.

Das Praktikum kann auch schon vor Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen absolviert werden, frühestens jedoch nach dem Abschluss des Diplomstudiums. Das heißt, dass das Praktikum sowohl für die Einreichung zum Klinischen Psychologen, als auch für den Klinischen Neuropsychologen angerechnet werden kann, sofern alle Kriterien erfüllt werden.

Ja, es muss nur vorher das Studium schon abgeschlossen sein.

Nein, es gibt eigentlich keine zeitliche Begrenzung für die Fortbildungen.

Nein. Das Curriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.