Kann das Praktikum für die Ausbildung zum/r Klinischen NeuropsychologIn schon vor oder erst nach Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen erfolgen?

Das Praktikum kann auch schon vor Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen absolviert werden, frühestens jedoch nach dem Abschluss des Diplomstudiums. Das heißt, dass das Praktikum sowohl für die Einreichung zum Klinischen Psychologen, als auch für den Klinischen Neuropsychologen angerechnet werden kann, sofern alle Kriterien erfüllt werden.