Bekomme ich neben der Vorschreibung mit der Bitte um Überweisung des Mitgliedsbeitrages noch eine zusätzliche Rechnung?

Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, verschicken wir keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag.

Da der Verein kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetz ist besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommensteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung ist ausreichend.