Zertifizierung zur Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen

GNPÖ Curriculum - NEU 2010

Allgemeines

Die Gesellschaft für Neuropsychologie Österreich (GNPÖ) hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Qualitätszertifikat für den Fachbereich Klinische Neuropsychologie zu schaffen (=Zertifikat zur Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen). Dies scheint der GNPÖ notwendig, nicht nur um den Fachbereich Klinische Neuropsychologie als eigenständige Disziplin zu stärken, sondern auch professionelle Standards im Zusammenhang mit der postgraduellen Ausbildung Klinischer Psychologen sicherzustellen.

Damit dieses Zertifikat einen möglichst breiten Anerkennungsraum erhält, hat sich die GNPÖ bemüht, die Kriterien für die Ausbildung bzw. die Zertifizierung zum Klinischen Neuropsychologen derart zu gestalten, dass sie ähnlichen Fort- und Weiterbildungskriterien anderer psychologischer Teildisziplinen innerhalb von Österreich entsprechen, den Möglichkeiten in Österreich angepasst sind, und dass sie gleichzeitig auch den Richtlinien anderer europäischer Fachgesellschaften genügen. Letzter Punkt spielt besonders bei einer möglichen EU-weiten Ausbildungsregelung für Klinische Neuropsychologen eine Rolle.

Überarbeitungen und Spezifizierungen der bisherigen Kriterien sind auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Kernpunkt der neuen Zertifizierungsrichtlinien bilden die Praxisnachweise, wobei eine zumindest einjährige neuropsychologische Tätigkeit an einer neurologischen Klinik / neurologischen Rehabilitationseinrichtungen mit stationärer Einrichtung zur Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern unter Leitung eines zertifizierten Klinischen Neuropsychologen gefordert ist, alternativ dazu eine zumindest einjährige Tätigkeit in einer anderen Einrichtung zur neuropsychologischen Diagnostik und Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern, die jedoch nicht unter der Leitung eines zertifizierten Klinischen Neuropsychologen steht, oder in einer Einrichtung, die nicht Behandlungen von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern anbietet, sondern spezialiserte Patientengruppen mit cerebralen Schädigungen behandelt, kombiniert mit einer schriftlichen Abschlussprüfung, in der der Kandidat seine umfassenden Kenntnisse der verschiedenartigen cerebralen Krankheitsbilder nachzuweisen hat.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats, welches gemeinsam von der GNPÖ und dem Berufsverband Österreichischer Psychologen (BÖP) verliehen wird, ist die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen. Die spezifische neuropsychologische Qualifikation kann nach Absolvierung aller für das Curriculum notwendigen Schritte beantragt werden.

Organisatorisches

Der Antrag ist postalisch an den Schriftführer der GNPÖ (Frau Mag. Elisabeth Baumgartner, Praxisgemeinschaft Salvatorgasse, 1010 Wien, Salvatorgasse 3/29) zu schicken. Die Bearbeitungsgebühr ist im Voraus zu leisten und beträgt für GNPÖ und BÖP Mitglieder € 100,- für Nicht-Mitglieder € 200,-.

Anträge und Ergänzungen sind immer per Post zu senden.

Dem Antrag ist beizulegen:

  • Beleg für die bezahlte Zertifizierungsgebühr
  • Kopie der Eintragung in die Liste der Klinischen- und Gesundheitspsychologen beim Bundesministerium
  • Kopien der Fortbildungsbestätigungen (diese müssen den einzelnen Curriculumspunkten zugeordnet und aufgelistet werden)
  • Bestätigungen über die positive Beurteilung aller 4 eingereichten Fälle
  • Antragsteller, welche kein Praktikum einer Einrichtung Typ A vorweisen können und somit ein Fachgespräch zu absolvieren haben, müssen die positive Beurteilung darüber vorlegen.

In Ausnahmefällen, in denen nicht jede der notwendigen Bedingungen erfüllt worden ist, aber gute Gründe für eine Ausnahmeregelung angeführt werden können, berät der Vorstand der GNPÖ über mögliche Sonderregelungen. In besonderen Fällen können auch sachverständige Klinische Neuropsychologen für ein Gutachten beauftragt werden. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind dann vom Antragsteller zu übernehmen.

Übergangsbestimmungen

Bis Ende 2012 ist eine Zertifizierung noch nach der alten Zertitizierungsordnung (ab 2004) möglich. Danach müssen die Kriterien und Anforderungen nach der aktuellen Ausbildungsordnung erfüllt werden.

Curriculum

Theorie-Kriterien
  • 144 Stunden spezielle Fortbildung gemäß den Inhalten des Curriculums
  • 4 neuropsychologische Fallvorstellungen (2 Befunde mit Behandlungsverläufen, 2 Gutachten), die pro Kasuistik in jeweils einem Fallvorstellungsseminar vorgestellt und vom Leiter des Seminars positiv beurteilt werden müssen.
  • 50 Stunden Supervision zu neuropsychologischen Fragestellungen (davon mind. 20h Einzelsupervision)

Praxis-Kriterien
Für den Erwerb der praktischen Qualifikation ist eine ausschließlich neuropsychologische Tätigkeit notwendig (neuropsychologische Diagnostik, Behandlung). Folgende Varianten sind möglich:

  • Variante 1: 1 Jahr in einer Fachausbildungseinrichtung Typ A
  • Variante 2: 1 Jahr in einer Fachausbildungseinrichtung Typ B, zusätzlich abschließendes Fachgespräch mit einem von der GNPÖ bestimmten Experten.

Spezifierungen und Begriffsklärung

Fachausbildungseinrichtungen
Der Nachweis der Fachausbildungszeiten erfolgt mittels ausgefülltem Formular.
Das Formular kann von der Homepage der GNPÖ (www.gnpoe.at) heruntergeladen oder bei der Schriftführerin der GNPÖ angefordert werden. Inhaltlich geht es darum, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass er über die notwendige Zeit neuropsychologisch gearbeitet hat.

Typ A

  • Neurologische Kliniken, neurologische Rehabilitationseinrichtungen mit stationärer Einrichtung zur Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen cerebralen Krankheitsbildern
  • Besetzte Planstelle für Klinischen Neuropsychologen an der Abteilung (ganztags)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit an der Abteilung mit Ärzten (Neurologen und andere), Ergo-, Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegepersonal, Sozialarbeiter
  • Anerkennung durch die GNPÖ

Typ B

  • Neurologische Kliniken, neurologische Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern mit stationärer und/oder ambulanter Einrichtung ohne besetzte Planstelle  für Klinische Neuropsychologen, oder
  • andere Einrichtungen mit stationärer und/oder ambulanter neuropsychologischer Diagnostik und Behandlung von Patienten mit cerebralen Störungen, die nicht den Einrichtungen, wie sie in A beschrieben sind, entsprechen (z.B. Kinderkliniken, Lehrpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Psychiatrie)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
  • Anerkennung durch die GNPÖ

Fachausbildungseinrichtungen
Die Anerkennung als Fachausbildungseinrichtungen Typ A wird dem jeweiligen Klinischen Neuropsychologen, der in einer entsprechenden Abteilung angestellt ist, ad personam erteilt. D.h. der Antrag auf Anerkennung als Fachausbildungseinrichtung GNPÖ ist vom jeweiligen Klinischen Neuropsychologen zu stellen.
Anträge für Typ B  sind vom jeweiligen Leiter der Einrichtung zu stellen. Die Anerkennung wird dann der jeweiligen Institution zugesprochen.

Curriculum – Fortbildungsstunden

  1. Neuropsychologische Grundlagen (mind. 80 Unterrichtseinheiten (UE))
    1. Neuropsychologische Syndrome (mind. 24 UE)
    2. Neurolinguistik (mind. 16 UE)
    3. Funktionelle Neuroanatomie (mind. 8 UE)
    4. Klinische Neurologie, Verfahren in der Neurologie, Krankheitslehre (mind. 16 UE)
    5. Entwicklungsneuropsychologie (mind. 8 UE)
    6. Spezielle Pharmakologie (mind. 8 UE)
  2. Neuropsychologische Diagnostik (mind. 32 UE)
    1. Neuropsychologische Testverfahren (mind. 16 UE)
    2. Befunderstellung, Begutachtung (mind. 16 UE)
  3. Neuropsychologische Rehabilitation (mind. 32 UE)
    1. Erarbeitung eines Behandlungskonzeptes (mind. 8 UE)
    2. Neuropsychologische Trainingsverfahren und Therapie (mind. 16 UE)
    3. Berufliche Wiedereingliederung (mind. 8 UE)

Supervision
Supervisoren müssen zertifizierte Neuropsychologen sein. Anerkannt werden Einzel- und Gruppensupervision (mind. 20h Einzelsupervision).

Fallvorstellungsseminare (aktualisiert im Jänner 2012)
4 Fälle (2 Behandlungsverläufe, 2 Gutachten) müssen in 4 unterschiedlichen Fallvorstellungsseminaren präsentiert, diskutiert und vom Seminarleiter positiv bewertet werden. Es muss sich dabei um unterschiedliche Kasuistiken (v.a. betreffend Erkrankung, Fragestellung, Testverfahren) handeln. Dazu müssen die jeweiligen Fälle schriftlich ausgearbeitet sein und spätestens 8 Wochen vor dem Seminartermin in elektronischer Form (Word Dokument, PDF) abgegeben werden. Ein Fallvorstellungsseminar umfasst einen Tag mit insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten). Maximal 8 Kandidaten können ihre Fälle vorstellen.  Der Ausbildungskandidat erhält nach dem Seminar via Email eine kurze schriftliche Bewertung der Fallvorstellung. Erfolgt keine positive Beurteilung kann der Kandiat direkt mit dem Seminarleiter das weitere Procedere, welches zu einer positiven Bewertung führt, festlegen (z.B. Nachreichung von Unterlagen, Besprechung von Methoden, Neueinreichung eines anderen Falles, ...). Die Kosten für diesen Mehraufwand sind vom Kandidaten direkt mit dem Referenten abzurechnen.

Psychologen, die keine Fälle vorstellen, können als Zuhörer an dem Seminar teilnehmen.

Jedes Fallvorstellungsseminar kann sowohl für Supervison als auch für Curriculumsstunden in folgendem Ausmaß angerechnet werden (UE=Unterrichtseinheit):

  • Fallvorstellungsseminar zur neuropsychologischen Begutachtung:
    • 1 UE Neuropsychologische Testverfahren (2.1.)
    • 2 UE Befunderstellung u.Begutachtung (2.2.)
    • 5 UE Supervision
  • Fallvorstellungsseminar zur neuropsychologischen Behandlung:
    • 2 UE Neuropsychologische Trainingsverfahren und Therapie (3.2.)
    • 1 UE Erarbeitung eines Behandlungskonzeptes (3.1.)
    • 5 UE Supervision

Behandlungsverläufe
Detaillierte Beschreibung von neuropsychologischen Behandlungsverläufen inkl. Eingangsdiagnostik, Zieldefinition(en), Auswahl und Verwendung der entsprechenden therapeutischen Maßnahmen, Abschlussuntersuchung, Verlaufsbeurteilung, Zusammenfassung.
(siehe Dokument: Empfehlung für den Aufbau eines Behandlungsverlaufes)

Gutachten (aktualisiert im Oktober 2011)
Ausführliche Darstellung von Anamnese, Fragestellung(en), Auflistung verwendeter Verfahren, Testergebnisse, Interpretation, Beantwortung der Fragestellung(en).
(siehe Dokument: Empfehlung für den Aufbau eines Gutachtens)

Fachgespräch (aktualisiert im Oktober 2011)
Alle Kandidaten, die das Curriculum in Klinischer Neuropsychologie abschließen wollen und ihr Praktikum nicht in einer Eintrichtung Typ A absolvieren konnten, müssen in einem abschließenden Fachgespräch ihre umfassenden neuropsychologischen Kentnisse nachweisen. Inhalt des Fachgespräches sind einerseits die eigenen 4 in den Fallvorstellungsseminaren vorgestellten und positiv bewerteten Fälle. Andererseits wird das Fachwissen auf dem gesamten Gebiet der Klinischen Neuropsychologie überprüft. Als Fachlektüre wird u.a. das Lehrbuch „Klinische Neuropsychologie“ (Lehrner et al. 2. Auflage 2010) empfohlen.
Anmeldung und Terminvergabe unter folgender Mailadresse: sekretariat@gnpoe.at

Verpflichtende neuropsychologische Weiterbildung
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ist ein jährlicher Nachweis über 16 Stunden Weiterbildung im neuropsychologischen Bereich zu erbringen, um weiterhin in der Liste der zertifizierten Klinischen NeuropsychologInnen zu verbleiben. Davon können 8 Stunden auch in Form von neuropsychologischer Intervision oder Supervision stattfinden. Diese Stunden können (auch) im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von 100 Stunden in drei Jahren absolviert werden. Die Verpflichtung zur neuropsychologischen Weiterbildung gilt für alle Klinischen Neuropsychologen (GNPÖ) ab 2010.

Kosten (Änderungen vorbehalten)

  GNPÖ-Mitglieder BÖP-Mitglieder Nicht-Mitglieder
1 UE Seminar 13,- 15,- 17,-
Fallbegutachtung (pro Fall) 60,- 60,- 60,-
Zertifzierungsgebühr 100,- 100,- 200,-
Fachgespräch 120,- 120,- 160,-

Gültigkeit

Diese neue Ausbildungsordnung gilt ab dem Jahr 2010 bis auf weiteres, vorbehaltlich notwendiger Adaptationen und geringfügiger Änderungen durch den Vorstandder GNPÖ.
Die Ausbildung und Zertifizierung nach dem vorhergehenden Modell ist bis Ende 2012 möglich.

Dokumente

AnhangGröße
Empfehlungen für den Aufbau eines Gutachtens19.65 KB
Antrag auf Anerkennung als Fachausbildungsstelle.pdf28.32 KB
Praxisnachweis.pdf28.19 KB
Empfehlung für den Aufbau eines Behandlungsverlaufes.pdf96.24 KB