Zertifizierung

Zertifizierung zur Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen GNPÖ (ab 2003)

Die Gesellschaft für Neuropsychologie Österreich (GNPÖ) hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Qualitätszertifikat für den Fachbereich Klinische Neuropsychologie zu schaffen (=Zertifikat zur Klinischen Neuropsychologin / zum Klinischen Neuropsychologen). Dies scheint der GNPÖ notwendig, nicht nur um den Fachbereich Klinische Neuropsychologie als eigenständige Disziplin zu stärken, sondern auch professionellen Standards im Zusammenhang mit der postgraduellen Ausbildung Klinischer Psychologen sicherzustellen.

Damit dieses Zertifikat einen möglichst breiten Anerkennungsraum erhält, hat sich die GNPÖ bemüht, die Kriterien für die Ausbildung bzw. die Zertifizierung zum Klinischen Neuropsychologen derart zu gestalten, dass sie ähnlichen Fort- und Weiterbildungskriterien anderer psychologischer Teildisziplinen innerhalb von Österreich entsprechen, den Möglichkeiten in Österreich angepasst sind, und dass sie gleichzeitig auch den Richtlinien anderer europäischer Fachgesellschaften genügen. Letzter Punkt spielt besonders bei einer möglichen EU-weiten Ausbildungsregelung für Klinische Neuropsychologen eine Rolle.

Überarbeitungen und Spezifizierungen der bisherigen Kriterien sind auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Kernpunkt der neuen Zertifizierungsrichtlinien bilden die Praxisnachweise, wobei eine zumindest halbjährige neuropsychologische Tätigkeit an einer Neurologischen Klinik / Neurologische Rehabilitationseinrichtung notwendig wird.

Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats, welches gemeinsam von der GNPÖ und dem Berufsverband Österreichischer Psychologen (BÖP) verliehen wird, ist die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen. Die spezifische neuropsychologische Qualifikation kann entweder nach Erfüllung der Kriterien der Übergangsbestimmungen (betrifft Klinische Psychologen, die bis zum 31.12.2003 diese Kriterien erfüllen) oder nach Absolvierung aller für das Curriculum notwendigen Schritte beantragt werden.

Der Antrag ist postalisch an den Schriftführer der GNPÖ (Frau Mag. Elisabeth Baumgartner, Praxisgemeinschaft Salvatorgasse, 1010 Wien, Salvatorgasse 3/19) zu schicken. Dieser leitet die Anträge an die Zertifizierungskommission der GNPÖ weiter, wo die einzelnen Anträge gemeinsam behandelt werden. Die Bearbeitungsgebühr ist im Voraus zu leisten und beträgt für GNPÖ und BÖP Mitglieder € 200,- für Nicht-Mitglieder € 300,-.

  • Anträge und Ergänzungen sind immer per Post zu senden.
  • Beim Antrag ist der Beleg für die bezahlte Zertifizierungsgebühr beizulegen. (Zahlschein-/Übwerweisungsbestätigung)
  • Alle Befunde, Gutachen und Behandlungsverläufe bitte unterschreiben.

Weiters ist beizulegen:

  • Kopie der Eintragung in die Liste der Klinischen- und Gesundheitspsychologen beim Bundesministerium
  • Kopien der Fortbildungsbestätigungen (diese müssen den einzelnen Currikulumspunkten zugeordnet und aufgelistet werden)

Im Falle einer Ablehnung bekommt der Antragsteller eine schriftliche Begründung. Der Antragsteller kann dann diese Entscheidung innerhalb von 6 Wochen beim Vorstand beeinspruchen. Nach einer zweiten Ablehnung ist kein neuerlicher Antrag möglich.

In Ausnahmefällen, in denen nicht jede der notwendigen Bedingungen erfüllt worden ist, aber gute Gründe für eine Ausnahmeregelung angeführt werden können, berät die Zertifizierungskommission der GNPÖ über mögliche Sonderregelungen. In besonderen Fällen können auch sachverständige Klinische Neuropsychologen für ein Gutachten beauftragt werden. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind dann vom Antragsteller zu übernehmen.

Es finden 2 Zertifizierungssitzungen im Jahr statt, dabei gelten folgende Einreichfristen:

  • 1. Sitzung im Frühjahr (Einreichfrist Ende Dezember des Vorjahres)
  • 2. Sitzung im Herbst (Einreichfrist Ende Juni)

Übergangsbestimmungen

Seit 1.1.2004 gelten keine Übergangsbestimmungen mehr!

Curriculum

  1. Theorie-Kriterien
    • 144 Stunden spezielle Fortbildung gemäß den Inhalten des Curriculums
    • 10 neuropsychologische Kasuistiken (3 Befunde, 3 Gutachten, 3 Behandlungsverläufe, 1 nach Wahl)
    • 30 Stunden neuropsychologische SV (Supervision) pro Jahr für die Dauer des Anerkennungszeitraumes
      (z.B. 3 Jahre Praktikum = 90 SV-Stunden Gesamt)
  2. Praxis-Kriterien

    Für den Erwerb der praktischen Qualifikation ist eine ausschließlich neuropsychologische Tätigkeit notwendig (neuropsychologische Diagnostik, Therapie), wobei die Absolvierung der Praxiszeiten (jeweils ganztags, ansonsten Äquivalent in Teilzeit, mindestens halbtags) in folgenden Varianten möglich ist:

    • Variante A
      1 Jahr in einer Praxiseinrichtung Typ A;
    • Variante B
      2 Jahre in einer Praxiseinrichtung Typ B;
    • Variante C
      6 Monate Praxiseinrichtung Typ A und 2 Jahre Praxiseinrichtung Typ C;

Praxiseinrichtungen

Der Nachweis der Praxiszeiten erfolgt mittels ausgefülltem Formular. (Das Formular kann von der Homepage der GNPÖ (www.gnpoe.at) heruntergeladen oder bei der Schriftführerin der GNPÖ angefordert werden).

Hinweis: Das Formular finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Typ A

  • Neurologische Kliniken, neurologische Rehabilitationseinrichtungen mit stationärer und/oder ambulanter Einrichtung zur Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern
  • Besetzte Planstelle für Klinischen Neuropsychologen an der Abteilung (ganztags)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit an der Abteilung mit Ärzten (Neurologen und andere), Ergo-, Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegepersonal, Sozialarbeiter
  • Anerkennung durch die GNPÖ

Typ B

  • Neurologische Kliniken, neurologische Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Patienten mit verschiedenartigen zerebralen Krankheitsbildern mit stationärer und/oder ambulanter Einrichtung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit an der Abteilung mit Ärzten (Neurologen und andere), Ergo-, Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegepersonal, Sozialarbeiter
  • Anerkennung durch die GNPÖ

Typ C

  • Einrichtungen mit stationärer und/oder ambulanter Versorgung von Patienten mit zerebralen Störungen, die nicht den Einrichtungen, wie in A und B beschrieben sind, entsprechen (z.B. Kinderkliniken, Lehrpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Psychiatrie)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
  • Anerkennung durch die GNPÖ

Liste der Praxiseinrichtungen >

Die Anerkennung als Praktikumseinrichtung Typ A wird dem jeweiligen Klinischen Neuropsychologen, der in einer entsprechenden Abteilung angestellt ist, ad personam erteilt. D.h. der Antrag auf Anerkennung als Praktikumseinrichtung GNPÖ ist vom jeweiligen Klinischen Neuropsychologen zu stellen.

Anträge für die Typen B und C sind vom jeweiligen Leiter der Einrichtung zu stellen. Die Anerkennung wird dann der jeweiligen Institution zugesprochen.

Hinweis: Das entsprechende Formular finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Spezifizierungen

  1. Curriculum – Fortbildungsstunden
    • Neuropsychologische Grundlagen (mind. 80 Unterrichtseinheiten (UE))
      • Neuropsychologische Syndrome (mind. 24 UE)
      • Neurolinguistik (mind. 16 UE)
      • Funktionelle Neuroanatomie (mind. 8 UE)
      • Klinische Neurologie, Verfahren in der Neurologie, Krankheitslehre (mind. 16 UE)
      • Entwicklungsneuropsychologie (mind. 8 UE)
      • Spezielle Pharmakologie (mind. 8 UE)
    • Neuropsychologische Diagnostik (mind. 32 UE)
      • Neuropsychologische Testverfahren (mind. 16 UE)
      • Befunderstellung, Begutachtung (mind. 16 UE)
    • Neuropsychologische Rehabilitation (mind. 32 UE)
      • Erarbeitung eines Behandlungskonzeptes (mind. 8 UE)
      • Neuropsychologische Trainingsverfahren und Therapie (mind. 16 UE)
      • Berufliche Wiedereingliederung (mind. 8 UE)
  2. Anerkennungszeitraum
    Darunter ist jener Zeitraum zu verstehen, in welchem die Praxiszeiten geleistet werden.
  3. Supervision
    Supervisoren müssen zertifizierte Neuropsychologen sein.
  4. Gutachter
    Werden nach Bedarf vom Zertifizierungskomitee ausgewählt.
  5. Befund
    Schriftliche Darstellung (Testergebnisse, Verhaltensbeobachtung, Interpretation, Zusammenfassung) einer ausführlichen neuropsychologischen Untersuchung.

    Umfang: 3-4 A4 Seiten

  6. Gutachten
    Ausführliche Darstellung von Anamnese, Fragestellung(en), Auflistung verwendeter Verfahren, Testergebnisse, Interpretation, Beantwortung der Fragestellung(en).

    Umfang: 6-8 A4 Seiten

  7. Behandlungsverläufe
    Detaillierte Beschreibung von neuropsychologischen Behandlungsverläufen inkl. Ausgangsuntersuchung, Zieldefinition(en), Auswahl und Verwendung der entsprechenden therapeutischen Maßnahmen, Verlaufsuntersuchung, Zusammenfassung.

    Umfang: 6-10 A4 Seiten

AnhangGröße
Antrag auf Anerkennung als Praktikumsstelle33.36 KB
Formular für den Praxisnachweis75.65 KB
Empfehlungen für den Aufbau eines Befundes16.77 KB
Empfehlungen für den Aufbau eines Berichtes19.43 KB
Empfehlungen für den Aufbau eines Gutachtens19.65 KB